Deutschland:
1. Wohnmobile BIS 3,5 t dürfen:
außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren
auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren
innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrsteifen frei wählen
2. Wohnmobile ÜBER 3,5 t dürfen:
auf Landstraßen bis 80 km/h fahren
auf Autobahnen bis 100 km/h fahren
3. Wohnwagen:
Caravan-Fahrer dürfen auf Autobahnen 80 km/h oder mit einer „Tempo 100“ – Plakette 100 km/h fahren
4. Übernachten:
Das Übernachten auf freien Parkplätzen ist nur dann gestattet, wenn es sich um eine „Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit“ handelt,
es sei denn es ist ausdrücklich verboten (in Form einer Beschilderung). Findet ein campingähnliches Leben statt (darunter wird das Aufstellen von
Tischen, Stühlen oder das Herausdrehen der Markise verstanden) handelt es sich nicht mehr um „Parken“, sondern fällt unter die sogenannte
Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.
5. Alkohol am Steuer:
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit, sowie für Personen bis 21 Jahre gilt die Null-Promille-Grenze.
Von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ spricht man bei einem Wert ab 0,3 Promille. Bei auffälliger Fahrweise kommt schon ab diesem Alkoholwert
eine Straftat wegen Trunkenheit am Steuer in Betracht.
Wird man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird bei
Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500,- €, einem Monat Fahrverbot und 4 Punkten geahndet.
Ab 1,1 Promille ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. In diesem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung. Es droht eine
Geld- oder Freiheitsstrafe, der Führerschein kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren entzogen werden und in Flensburg werden,
sieben Punkte registriert.
Ab einem Wert von 1,6 Promille werden die gleichen strafrechtlichen Verfolgungen wie bei einem Promillewert von 1,1 vollzogen, jedoch muss
hierbei noch zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPD) erfolgen.
Österreich:
1. Wohnmobile BIS 3.5 t dürfen:
auf Schnellstraßen bis 100 km/h fahren
auf Autobahnen bis 130 km/h fahren
2. Wohnmobile ÜBER 3.5 t dürfen:
auf Schnellstraßen 70 km/h fahren
auf Autobahnen 80km/h fahren
3. Wohnwagen:
Caravan-Fahrer dürfen auf Autobahnen bis zu 100 km/h fahren
4. Übernachten:
Das Übernachten auf freien Parkplätzen wird in Österreich identisch gehandhabt wie in Deutschland
5. Alkohol am Steuer:
Grundsätzlich gilt in Österreich die vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille
Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1 Promille Grenze
Italien:
1. Wohnmobile BIS 3.5 t dürfen:
auf Schnellstraßen bis 110 km/h fahren
auf Autobahnen bis 130 km/h fahren
2. Wohnmobile ÜBER 3.5 t dürfen:
auf Schnellstraßen 80 km/h fahren
auf Autobahnen 100 m/h fahren
3. Wohnwagen:
Caravan-Fahrer dürfen auf Autobahnen 80 km/h fahren
4. Übernachten:
Wildes Campen ist in Italien generell verboten. Aber auch hier darf auf gekennzeichneten Parkplätzen eine Nacht verweilt werden,
wenn dies der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient.
5. Alkohol am Steuer:
Hier gelten die gleichen Regelungen wie in Deutschland
Kroatien:
1. Wohnmobile BIS 3,5 t dürfen:
auf Schnellstraßen bis 110 km/h fahren
auf Autobahnen bis 130 km/h fahren
2. Wohnmobile ÜBER 3,5 t dürfen:
auf Schnellstraßen 80 km/h fahren
auf Autobahnen 90 km/h fahren
3. Wohnwagen:
Caravan-Fahrer dürfen auf Autobahnen 80 km/h fahren
4. Übernachten:
In Kroatien ist es nicht erlaubt auf freien Flächen außerhalb eines Campingplatzes oder außerhalb von
für Camperplätzen zu übernachten.
5. Alkohol am Steuer:
Die Promillegrenze in Kroatien liegt bei 0,5 Promille
Für Autofahrer unter 25 Jahren gelten 0,0 Promille
Schweden:
1. Wohnmobile BIS 3.5 t dürfen:
auf Schnellstraßen 70-90 km/h (je nach Beschilderung) fahren
auf Autobahnen bis 110 km/h fahren
2. Wohnmobile ÜBER 3.5 t dürfen:
auf Schnellstraßen 90 km/h fahren
auf Autobahnen 90 km/h fahren
3. Wohnwagen:
Caravan-Fahrer dürfen auf Autobahnen 80 km/h fahren
4. Übernachten:
Das Übernachten in Schweden ist überall zumindest für eine Nacht erlaubt. So darf man mit seinem Reisemobil auf öffentliche Parkplätze,
am Ende von Straßen sowie direkt am Strand stehen.
5. Alkohol am Steuer:
Für Schweden gilt eine allgemeine Promillegrenze bis 0,2 Promille